Lichtschranken
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Die passende Lichtschranke für jedes Tor
Kraftbetätigte Tore benötigen in den meisten Fällen eine Lichtschranke als sogenannte D-Einrichtung. Dies ist in der geltenden Norm DIN EN 12453 („Tore – Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore – Anforderungen und Prüfverfahren“) vorgeschrieben. Diese zusätzliche Schutzeinrichtung dient dazu, den Kontakt des Torblatts mit einer Person zu reduzieren sowie liegende Personen zu schützen.
Für jede Torart, egal ob Sektionaltor, Rolltor, Schiebetor oder Flügeltor bieten wir passende Lichtschranken. Neben klassischen Einweg- und Reflex-Lichtschranken bieten wir auch Batterie-Einweg-Lichtschranken an. Diese sind eine ideale Alternative zu Reflex-Lichtschranken, da auch hier keine Verkabelung zur anderen Seite notwendig ist. Trotz Batteriebetrieb erreichen auch diese Lichtschranken Reichweiten von bis zu 30m.
Zusätzliche Schutzeinrichtung bei Schranken
Nicht nur Tore benötigen in den meisten Fällen eine zusätzliche Schutzeinrichtung, auch kraftbetätigte Schranken. Dies wird ebenfalls durch die Norm DIN EN 12453 bestimmt. Je nach Aufstellort und Anwendung der Schrankenanlage sind möglicherweise auch sogar 2 Lichtschranken für eine normgerechte Anlage notwending.
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Email, wir beraten Sie gerne hierzu. Unser breites Portfolio bietet auch für jede Schranke eine passende Einweg- oder Reflexlichtschranke. Als Alternative bieten wir auch Lichttaster an, welche Sender & Empfänger in einem Gerät vereinen und kein Referenzpunkt oder Reflektor benötigen.
Die optischen Sensoren aus unserem Portfolio können sowohl im Innen- als auch im Außenbereich verwendet werden. Der Großteil verfügt über eine IP67 Schutzklasse, welche eine dauerhafte Anwendung im Außenbereich ermöglicht.
Brandschutz-Lichtschranken zur Absicherung von Feststellanlagen
Neben der „klassischen“ Lichtschranke bieten wir auch Brandschutzlichtschranken an, sowohl als Einweg- und Reflex-Ausführung. Diese werden als Absicherung bei Feststellanlagen genutzt, damit die Anlage erst schließt, wenn keine Person sich mehr im Schließbereich befindet. Eine Brandschutzlichtschranke kann auch durch dichten Rauch schauen und zeichnet sich durch eine sehr hohe Funktionsreserve aus.
Die angebotenen Brandschutzlichtschranken sind durch den VdS geprüft und besitzen das „Ü-Zeichen“.